Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem Hund verreise?

EU Reisebestimmungen

Grundsätzlich gilt für Hunde und Katzen seit 2011, dass sie mit einem genormten Mikrochip eindeutig gekennzeichnet werden müssen.

Die Daten des Tieres und die Chipnummer werden im blauen EU-Heimtierpass vermerkt. Des Weiteren muss eine gültige Tollwutimpfung bestehen. Erst dann kann das Tier auf Reisen gehen.  

Bei der Tollwutimpfung muss der Hund mindestens 12 Wochen alt sein. Gültig ist die Impfung erst, wenn sie 21 Tage alt ist. Tag der Gültigkeit wird ebenfalls im Heimtierpass verzeichnet.  

Der blaue EU-Heimtierpass kann nur durch einen ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden. Die Daten des Tierarztes müssen im Heimtierpass vermerkt sein. Die Angaben zum Tier, insbesondere die Chipnummer, sowie Angaben zum Besitzer werden vom Tierarzt ausgefüllt und vom Tierhalter unterschrieben.  

Die Seite mit den Angaben zur Kennzeichnung des Hundes und die Angaben zur Tollwutimpfung müssen mit einer selbstklebenden Folie laminiert werden.  

Die Bestimmungen gelten für alle EU Mitgliedsstaaten. Für einige Länder gibt es Ausnahmebestimmungen. In manchen Ländern herrscht absolute Leinenpflicht oder es muss ein Maulkorb mitgeführt werden. Daher ist es wichtig, sich vor der Reise nochmals hinsichtlich des speziellen Reiselandes zu informieren.  

Zusätzliche Regelungen gelten für Großbritannien, Irland und Malta. Zwischen 24 und 120 Stunden vor Einreise in diese Länder muss dem Hund eine gegen Fuchsbandwürmer zugelassene Wurmkur in Anwesenheit des Tierarztes verabreicht werden. Dies wird im EU-Heimtierpass unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Präparat vom Tierarzt dokumentiert. Eine Zeckenbehandlung wird außerdem empfohlen.  

Gesonderte Bestimmungen gibt es auch hinsichtlich der Einfuhr von Welpen unter 12 Wochen oder der Einfuhr von mehr als 5 Hunden.    

Zecken- und Sandmückenprophylaxe

Zecken und Sandmücken sind Überträger einiger schwerwiegender Reisekrankheiten, die unbehandelt zum Tod führen können. Daher ist es wichtig, bei der Reise in Süden und Südosten eine effektive Zecken- und Sandmückenprophylaxe zu haben.      

Sandmücken als Überträger der Leishmaniose 

Sandmücken kommen weltweit vor und haben ihr Zuhause auch in den Mittelmeerländern wie z.B. Spanien, Italien und Griechenland, aber auch Portugal. Durch starken Reiseverkehr und Handel sind Sandmücken mittlerweile auch in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien und Südwestdeutschland nachgewiesen worden.  

Durch den Stich der Sandmücken mit anschließendem Blut Saugen wird der Erreger der Leishmaniose übertragen. Die Leishmanien vermehren sich danach weiter im Hund. Das Tückische an der Leishmaniose ist, dass die Krankheitssymptome lange nicht in Erscheinung treten müssen. Man stellt dann oftmals die Verbindung zu einem Monate zurückliegenden Urlaub nicht mehr her. Die Leishmanien befallen Lymphknoten, Knochenmark, Leber, Milz und Haut. Zu Beginn des Krankheitsausbruchs kommt es zur Lymphknotenschwellung, zu Gewichtsverlust, mangelnder Belastbarkeit und dann zu den typischen schuppigen, aber nicht juckenden Hautveränderungen besonders an Ohrrändern, Nasenspiegel und um die Augen. Die Krankheit ist nicht heilbar. Eine intensive Therapie kann nur das Krankheitsbild lindern. Unbehandelt sterben die Tiere meist an Nierenversagen. Die Leishmaniose wird auch von der Sandmücke auf den Menschen übertragen.  

Beim Urlaub in die genannten Länder ist auf eine effektive Sandmückenprophylaxe zu achten. Beim Tierarzt gibt es hierfür Spot on Präparate und Halsbänder. Inzwischen existiert eine Impfung gegen Leishmaniose.    

Zecken als Überträger

Babesiose  

Erreger der Babesiose, auch Hundemalaria genannt, ist der Einzeller, Babesia canis. Überträger der Babesien sind die Auwaldzecke und die braune Hundezecke, die hauptsächlich in südlichen Ländern vorkommen, aber mehr und mehr in Deutschland Einzug nehmen. Nach Frankreich reisende Hunde sind besonders gefährdet. Beim Blut Saugen überträgt die Zecke den Erreger, der sich dann in den roten Blutkörperchen vermehrt und diese zerstört. Innerhalb von zwei Tagen bis drei Wochen nach der Infektion bekommen die Tiere Fieber, zeigen Mattigkeit, gefolgt von Gewichtsverlust, Blutarmut und Gelbsucht. Unbehandelt stirbt der Hund nach einigen Tagen. Trotz intensiver Therapie erliegen viele Hunde der Babesiose  

Auch hier ist die Prophylaxe unverzichtbar. Beim Tierarzt erhält man wirksame Präparate gegen alle Zecken als Spot on, Halsband oder Tablette.     

Ehrlichiose  

Die Ehrlichiose ist eine durch Bakterien ausgelöste Erkrankung. Der Erreger wird durch die braune Hundezecke übertragen, die in allen tropischen und subtropischen Gebieten, sowie im Mittelmeerraum vorkommt. Die Ehrlichien vermehren sich in den weißen Blutkörperchen. Ca. 2 bis 3 Wochen nach dem Zeckenbefall kommt es zu den ersten Krankheitssymptomen Fieber, Lymphknotenschwellung, Gewichtsverlust sowie Augen- und Nasenausfluss. Die Ehrlichiose gehört zu den Zoonosen, da sie durch direkten Blutkontakt auf den Menschen übertragen werden kann.      

Stechmücken als Überträger

Herzwurmerkrankung (Dirofilariose)

Der Herzwurm, Dirofilaria immitis, siedelt sich hauptsächlich in der rechten Herzkammer und in den von dort ausgehenden in die Lunge führenden Arterien an. Durch Verstopfung der Gefäße und Reizung deren Wände kommt es zu Herz- und Lungenerkrankungen. 5 bis 7 Monate nach Infektion zeigen die Hunde Husten, leiden unter Atemnot und Gewichtsverlust. In Folge entstehen Herz-, Leber- und Niereninsuffiziens. Absterbende Würmer können zu plötzlich auftretenden Thrombosen mit Todesfolge führen.

Die von den Herzwürmern geborenen Larven werden beim Blut Saugen von Stechmücken aufgenommen. In diesen findet eine weitere Larvenentwicklung statt. Die Larven werden dann über die Stechmücke auf den nächsten Hund übertragen. Die Dirofilariose kommt in allen tropischen und subtropischen Gebieten, im Mittelmeerraum und bis nach Norditalien vor. Dort sollte auf eine wirksame Prophylaxe gegen Stechmücken mit Spot on Präparat oder Halsband geachtet werden. Da sich die im Hund entwickelnden erwachsenen Würmer erst ca. 70 Tage nach Infektion in den Lungenarterien niederlassen, sollte man als Prophylaxe eine gegen Herzwürmer zugelassen Wurmkur innerhalb der ersten 30 Tage nach der Einreise in ein entsprechendes Urlaubsland bzw. bis 30 Tage nach Ausreise verabreichen.

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