Abrechnungsfragen

Grundsätzliches zur Abrechnung
Die Berechnung unserer Leistungen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese Gebührenordnung wurde zuletzt 1999 an die Preisentwicklung in Deutschland angepasst und im Jahr 2008 geringfügig bearbeitet. Laut dem Bundesgesetz GOT müssen Tierärzte den einfachen Satz der aufgeführten Gebühren abrechnen, dürfen aber bis zum dreifachen Satz abrechnen. Im Notdienst (außerhalb der Sprechstundenzeiten) berechnen wir einen Notdienstzuschlag.

Ihre Rechnung weist unsere einzelnen Leistungen, sowie abgegebene Medikamente detailliert aus. Sie können diese bar oder mit EC-Karte begleichen.

Ein Hinweis zum Kostenvergleich in Tierarztpraxen. Es gibt Tierärzte, die ihre Tätigkeiten günstiger anbieten als wir. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich jedoch unbedingt über den Leistungsumfang informieren, den die Praxis Ihnen bietet. Vermeintlich identische Leistungen unterscheiden sich häufig in entscheidenden Details, z. B. Qualifizierung und Fortbildungen des Praxis-Personals, räumliche Ausstattung, Qualität und Art der Narkose, Überwachung der Narkose und der Aufwachphase.


Was ist bei der Abrechnung über eine Tierkrankenversicherung zu beachten?
Selbstverständlich werden Krankenversicherungen oder OP-Versicherungen für Ihr Haustier nach Überprüfung akzeptiert. Wenn Sie eine Versicherung für Ihr Tier abgeschlossen haben, müssen Sie die Rechnung nach einer Behandlung oder Operation zunächst bezahlen. Das Geld wird Ihnen anschließend von Ihrer Versicherung zurückerstattet. Bitte bringen Sie uns den Fragebogen der Versicherung zum Termin mit.


Kann im Vorfeld eine Kostenschätzung vorgenommen werden?
Ohne eine ausführliche Untersuchung des Patienten können wir keine exakte Kostenschätzung für Untersuchungen und Behandlungen erstellen. Für gängige Routineuntersuchungen und Operationen können wir Ihnen die ungefähren Kosten nennen. Diese können sich aber je nach medizinischer Fragestellung noch verändern.  

Wir rechnen grundsätzlich nach der für Tierärzte verbindlichen und gültigen GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ab. Jede Leistung wird spezifiziert in der Rechnung ausgewiesen. Zum Schluss muss die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % berechnet und ausgewiesen werden.


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